Was alles unter Denkmalschutz steht....
Hier reden wir primär über Gebäude und deren "Augen". Das Fenster und der Sonnenschutz sollen die Fassade möglichst nur ganz geringfügig verändern. Mancher kann es oft nicht nachvollziehen, sieht nur eigene Interessen. So sei es nur erwähnt: Selbst andernorts stehen Tauchreviere unter Denkmalschutz.
Sommerlicher Wärmeschutz bei denkmalgeschützten Gebäuden
Soweit der sommerliche Schutz den dafür geltenden gesetzlichen Bestimmungen unterliegt, und bewegliche und unbewegliche Sachen, insbesondere Reste oder Spuren von Gegenständen, Bauten und sonstigen Zeugnissen vorhanden sind, ist der historische Sonnenschutz möglichst wieder in Gang zu setzen oder nachzubauen. Dieses findet man oft bei Holz- Außenjalousien oder auch Raffstore aus Holz benannt. Bei Funktionsgeweben sieht das schon anders aus. Früher verwendete man Leinentücher, die wie „schlaffe Sonnensegel“ hingen. Heutige innovative Reflexionsgewebe, wie Textilscreens, Soltis 86, 92 Lowe, sunworker metal, copaco Screens, Vertisol- Screens, Siverscreens von Verosol, Verotex- Screens sind da wesentlich besser.
Entscheidend am Denkmal ist jedoch dessen Erhaltung, Erscheinungsbild oder städtebauliche Bedeutung erheblich ist (Umgebungsschutz).
In der regionalen Denkmalliste sind Denkmale öffentlich in einem Verzeichnis aufgeführt. Wenn ein solches Gebäude in Ihren Verantwortungsbereich als Bauherr , Bauplaner oder Architekt fällt, dann müssen sie sich mit Ihrer sommerlichen Beschattungslösung oder geplanten Verschattungsanlage erst an den Denkmalschutz wenden. Die Eintragung beweglicher Denkmale und beweglicher Bodendenkmale öffentlich−rechtlicher Museen und Sammlungen in die Inventare ersetzt die Eintragung in die Denkmalliste. Die Denkmalfachbehörde hat meistens selbst im Erfahrungsaustausch von anderen Projekten Lösungsansätze gegen das Aufheizen der Räume im denkmalgeschütztem Gebäude.
Wer hat einen außenliegenden Sonnenschutz im Denkmalschutz ohne Anbohren der Fenster?
Denkmale sind so zu nutzen, dass ihre Erhaltung auf Dauer auch mit einer Sonnenschutzanlage gewährleistet ist. Die Beschaffenheit des Denkmals kann auch ein Wetterschutzrollo oder einen Wetterschutz bei einer Ruine als Überdachung erfordern, wo keine Tragswerkskonstruktionen angebohrt werden dürfen. Der Eingriff im Rahmen des Zumutbaren ohne das Anbohren des Denkmals ist vorher abzustimmen. Fachgerechte Lösungen ohne Anbohren der historischen Fassade oder der Fenster hat der Spezialist Solarmatic in seiner jahrzehntelangen Erfahrung für Sonnenschutz und Wetterschutz im Denkmalschutz, entwickelt.
Die Denkmaleigenschaft wird dabei nicht beeinträchtigt. Die Beschaffenheit des Denkmals bleibt unberührt, da wir Klemmfix- Lösungen auch für Stahlkonstruktionen mit hohen Windlasten projektbezogen entwickeln. Erforderliche Erhaltungsmaßnahmen am historischen Gebäude sind auch der Wetterschutz und Sonnenschutz. Das Land trägt zur Erhaltung und Pflege der Denkmale, insbesondere mit Haushaltsmitteln bei. Die Denkmalschutzbehörde hat nach pflichtgemäßem Ermessen für sommerlichen Wärmeschutz, beim Bauen im Bestand, diejenigen Maßnahmen zu ergreifen, die zum Schutz der Denkmale erforderlich sind. Eine Gefährdung des Denkmals durch Anbohren der Fenster kann mit SOLARMATICS Lösungen für UV- Schutz, Sichtschutz, Blendschutz, Verdunkelung und Sonnenschutz abgewendet werden. Fragen Sie uns nach Rollos ohne Bohren für Ihr Denkmal, wie z.Bsp. Plissees, Faltstore, Jalousien, Markisen, Flächenvorhänge, Schiebevorhänge- Mechanismen ohne Anbohren der Fenster oder Wände/ Decken.
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Rollo als BLENDSCHUTZ und PC- Arbeitsplatz im Denkmalschutz
Denkmale hatten zu Zeiten ihrer Entstehung noch keine Bildschirmarbeitsplätze und benötigten daher auch keinen Blendschutz am Bildschirmarbeitsplatz. Heute üben diese historischen Bauten oftmals eine andere Funktion aus und selbst ein Museum, ein Krankenhaus, eine Universität, ein Schloss, ein Hotel benötigen mindestens einen Computer in der heutigen Zeit. Der Denkmalschutz und die Denkmalpflege berücksichtigen die Belange von zeitgemäßen Computer- Arbeitsplätzen. Die Erhaltung wegen ihrer geschichtlichen, wissenschaftlichen, technischen, künstlerischen, städtebaulichen oder volkskundlichen Bedeutung eines solchen öffentliches Gebäudes steht dabei aber im Vordergrund.
Bauliche Anlagen (Baudenkmale), technische Anlagen (technische Denkmale) oder Teile solcher Anlagen werden mit modernen Blendschutzvorrichtungen z.Bsp. vom Spezialisten für Blendschutzlösungen, der SOLARMATIC®-Gruppe, mit folgenden Produkten gelöst: als Außenrollo mit sommerlichen Wärmeschutz, Textilscreens mit Transparenz nach draußen, die auch von unten nach oben in Stichbogenfenster oder Rundbogenfenster fahren können. Diese Rundverschattung ist eine Erfindung des ingenieurtechnischen Personals im Hause solarmatic, die bei einem Rundbogenfenster im Kempferprofil 2 Außenrollos entgegengesetzt mit einem Gegenzugsystem fahren lassen. Weiterhin gibt es Holzaußenjalousien als Holzraffstore oder Holzrollläden mit ausklappbarem Gestell- Mechanismus. Als innenliegender Blendschutz bei Denkmalbereichen sind insbesondere TEXTILSCREENS- ROLLOS mit rückseitiger Reflexionsbeschichtung, Flächenvorhänge mit Textilen Screens und Tageslichttechnik, Vertikaljalousien- Lamellen mit Textilscreens und Magnetrahmen mit textilscreensartigen Behängen gefragt. In der Geschichte des Städtebaus, Archiven, Galerien, Museum, Uni, Schule, Arzthaus, Privatvilla, sind die Baudenkmäler heute mit ihren Computern in neuer Funktion und benötigen individuelle Lösungen für den Sichtschutz, Blendschutz und Sonnenschutz im Denkmal.
Verdunkelung mit einem Denkmalschutz-Rollo
Die Denkmalschutzbehörde hat immer den Schutz des Denkmals im Hinterkopf , wenn erforderliche Maßnahmen zur Abdunkelung oder Verdunkelung von Seminarräumen, Vortragssälen, Aulen, Ultraschalluntersuchungsräumen oder Strahlenbelasteten Röntgenräumen oder inmedizinischen OP- Bereichen durchzuführen sind.
Erfordert der Zustand eines Denkmals Maßnahmen zu einer Verdunkelungsanlage, Abdunkelungsrollo oder sogar einer Totalverdunkelungsanlage, kann die Denkmalschutzbehörde diese Maßnahme eigenständig und problemlos bewilligen. Die denkmalgerechte Wiederherstellung bei Abdunkelungsrollos oder Verdunkelungsjalousien muß gesichert sein. Die Instandsetzungsmaßnahmen an Verdunkelungsanlagen, die bereits als Abdunkelung vorhanden sind, ist problemlos nach dem heutigem Stand der Technik möglich. Hier gibt es Verdunkelungs- Textilscreens, die einen dünnen Wickeldurchmesser haben und eine hohe Flächen-Stabilität und UV- Beständigkeit besitzen.Nach denkmalpflegerischen Grundsätzen wird ein Rollo, eine Holz-Jalousie, ein Glasdach- Segel oder eine Stoffbahn im Rahmen verbaut. Als Fachleute für Sonnenschutz, Blendschutz, Schallschutz und Verdunkelung im Denkmalschutz zeigen wir Ihnen gerne Lösungsansätze auf, wie man einen Raum richtig dunkel bekommt, eine unbeeinträchtigte Fassaden-Ansicht beibehält und zum Teil nicht einmal die Fenster oder historische Fassade anbohren muss.
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Beschattung der Fassade mit einem Denkmalschutz-Rollo
Die oberste Denkmalschutzbehörde beruft einen ehrenamtlichen Beirat für Denkmalpflege, der soll zu Grundsatzentscheidungen angehört werden, die Denkmalschutz und Denkmalpflege auch bei Sonnenschutzanlagen an historischen Fassaden bei Schulungs- und Bildungsbauten, Krankenhäusern, Museen, Kirchen und Galerien betreffen. Seine Empfehlungen sind als Anregungen, aber nicht Anweisungen zu verstehen. Qualifizierte Kenntnisse der Denkmalpflege und des Denkmalschutzes besitzen nur einige Experten für Sichtschutzanlagen, Blendschutzanlagen, Schallschutzanlagen, Sonnenschutzanlagen und Verdunkelungsanlagen.
Energetische Sanierung im Denkmalschutz
Die energetische Sanierung eines denkmalgeschützten Gebäudes geht ja weit über den Sonnenschutz und Fenster hinaus. So kommen dann auch andere Aspekte, wie z.B. die Lüftung usw.. ins Spiel. Unsere 30 jährige Erfahrung bei zahlreichen historischen Fassaden kommt uns da zugute. An erster Stelle steht immer das äußere Erscheinungsbild der Fassade. Erst danach kommt die neue Nutzart mit all ihren Richtlinien. Eine Sanierung von Baudenkmalen und schützenswerter Bausubstanz stellt immer eine energetische Herausforderung dar. Oft kommt es der Quadratur des Kreises gleich, die denkmalwerten Eigenschaften des Gebäudes zu erhalten und gleichzeitig eine zeitgemäße Nutzung zu ermöglichen. Bei vielen Sanierungen sind leichte bis hohe energetische Verbesserungen möglich. Aber manchmal wird es komplexer. Speziell ausgebildete „Energieberater Denkmal“ können da oft weiter helfen. Das gilt auch für das Zusammenspiel von Gebäudehülle, Anlagentechnik und Nutzung. Vielfach unbekannt sind zudem die umfassenden Fördermöglichkeiten der KfW speziell für Denkmale. Der Energieberater mit Zulassung für die Sanierung von Baudenkmalen ist neben dem klassischen Architekten der Vermittler, der zum Teil gegensätzliche Interessen miteinander in Einklang bringen muss:
1. Die Wahrung der historischen Bausubstanz und Berücksichtigung denkmalpflegerischer Belange.
2. Prüfung von Möglichkeiten, durch geeignete denkmalgerechte und gebäudeindividuelle Maßnahmen den Energiebedarf des Gebäudes zu reduzieren, um für den Hausherren die steigenden Energiekosten auf ein wirtschaftlich erträgliches Maß zu begrenzen und einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten
3. Koordination und Mediation für die verschiedenen an einer Sanierung beteiligten Fachplaner, um eine nachhaltige, substanz- und denkmalwerte Sanierung umzusetzen.
Hierfür müssen sich die Energieberater ggf. auch mit Denkmalschützern auseinandersetzen, denn nicht alles, was aus Sicht der Denkmalschützer erhaltenswert ist, ist mit (wirtschaftlich) angemessenem Aufwand umzusetzen. Umso wichtiger ist, dass gerade die Denkmalbehörde so früh wie möglich angehört und in die Planung mit eingebunden wird. Zweifelsohne ist gerade der Denkmalschutz eine sehr subjektive Disziplin. Insofern ist auch auf Seiten der Denkmalbehörden geboten, dass baupraktische Aspekte der Umsetzung ebenso wie bauphysikalische Aspekte unbedingt mit berücksichtigt werden. Hierbei ist augenscheinlich, dass es für Baudenkmale nicht die „Lösung von der Stange“ gibt und dass verschiedene Anforderungen gegeneinander abgewogen werden müssen. Jede Fachplanerdisziplin muss dabei Kompromisse eingehen und besonderes planerisches Geschick, Augenmaß und Fachkompetenz des Ingenieurs einbringen. Dies gilt beispielsweise auch bei der Abwägung Denkmalschutz versus Brandschutz. Gleichzeitig muss gerade der Energieberater für Baudenkmale sein spezielles Wissen zu alten Bauweisen und speziell zur Bauphysik einbringen. Gegebenenfalls gilt es, das Wissen weiterer Spezialisten wie z.B. Bauphysiker heranzuziehen und interdisziplinär zu arbeiten. Gerade hier ist es empfehlenswert, wenn sich verschiedene auf Baudenkmale spezialisierte Fachplaner wie Architekt, Bauingenieur, Brandschützer, Energieberater und Gebäudetechniker zusammenfinden und Hand in Hand und von Anfang an gemeinsam eine Sanierung planen, um im kontinuierlichen Dialog die bestmögliche Lösung für ein Gebäude zu entwickeln. Ideal ist ferner, wenn jeder der Fachplaner zumindest ein Grundverständnis der anderen Planungsdisziplinen mitbringt.